Shamima Begums Anwälte erwägen, ihren Fall vor die EMRK zu bringen, nachdem der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs Berufung gegen die Abschiebung der Staatsbürgerschaft verweigert.
Die Anwälte von Shamima Begum erwägen, ihren Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (ECHR) zu bringen, nachdem der britische Oberste Gerichtshof ihr die Erlaubnis verweigert hatte, gegen die Aufhebung ihrer britischen Staatsbürgerschaft Berufung einzulegen. Begum, die das Vereinigte Königreich im Jahr 2015 verließ, um dem IS beizutreten, ließ ihre Staatsbürgerschaft 2019 aus Gründen der nationalen Sicherheit widerrufen. Das höchste Gericht des Vereinigten Königreichs entschied, dass ihr Berufungsgrund "nicht einen argumentativen Rechtspunkt aufwerfen" sollte. Begums Anwälte von Birnberg Pierce Solicitors erklärten, dass sie "jeden möglichen rechtlichen Schritt" für Begum unternehmen werden, einschließlich einer Petition nach Straßburg.