Ein US-Richter befand, dass Alphabet, die Muttergesellschaft von Google, gegen US-Kartellgesetze verstoßen hat, um ihr Suchmonopol aufrechtzuerhalten.
Ein US-Richter hat festgestellt, dass Alphabet, die Muttergesellschaft von Google, gegen das US-Kartellrecht verstoßen hat, um sein Suchmonopol aufrechtzuerhalten. Der Richter bestätigte Googles Monopol bei der Internetsuche, das durch Exklusivverträge mit Apple und anderen aufrechterhalten wurde, um die Standardsuchmaschine auf iPhones und Android-Geräten zu sein. Die Aktien von Google verzeichneten jedoch während des Handels nur geringfügige Rückgänge, und die Anleger scheinen optimistisch in die Zukunft des Tech-Riesen zu blicken, da das Urteil besagt, dass Google kein Monopol bei der Suchmaschinenwerbung hat, und sich auf die Konkurrenz durch Konkurrenten wie Amazon beruft. Der Richter muss noch über die "Abhilfemaßnahmen" für den Kartellverstoß entscheiden, so dass der Markt spekulieren kann. Eine mögliche Abhilfe könnte darin bestehen, den Verbrauchern bei der Einrichtung neuer Telefone eine Auswahl an Standardsuchmaschinen anzubieten, eine Praxis, die Google in Europa umgesetzt hat, ohne Marktanteile zu verlieren.