Mahindra & Mahindra erhält GST-Ankündigung für unbezahlte Steuern auf Markennutzung über Konzerngesellschaften hinweg.
Mahindra & Mahindra, Teil der Mahindra-Gruppe, hat eine Mitteilung von Indiens GST-Büro für die Verwendung des Markennamens "Mahindra" in Gruppenunternehmen erhalten, ohne GST auf die Dienstleistung der Muttergesellschaft zu zahlen. Die Bekanntmachung für den Zeitraum 2017-23 stellt die Frage, warum M&M GST nicht dafür zahlen sollte, dass Tochtergesellschaften die Nutzung der Flagship-Marke ermöglichen. Wenn GST-Beamte darauf bestehen, könnten andere Unternehmen ähnliche Steueransprüche geltend machen, da die Muttergesellschaft GST auf die Lizenzgebühren oder die Gebühr zahlen müsste, die von Konzernunternehmen für die Verwendung der Marke gezahlt wurden.