Bombay High Court entschied, dass Eierspender keine gesetzlichen Rechte als biologische Eltern in ART-Fällen haben.
Bombay High Court entschied, dass Eierspender keine gesetzlichen Rechte als biologische Eltern für Kinder durch assistierte Reproduktionstechnik konzipiert haben. Die Entscheidung des Gerichts beruhte auf einem Fall mit einer Frau, die Zugang zu ihren fünfjährigen Zwillingstöchtern suchte, die durch Leihmutterschaft konzipiert wurden, in dem ihr Mann argumentierte, dass seine Schwägerin, der Eierspender, elterliche Rechte haben sollte. Das Gericht wies diese Behauptung zurück und behauptete, dass die Rolle des Spenders freiwillig sei und keine elterlichen Rechte verleihe.
August 13, 2024
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