Das indische Finanzministerium gewährte UIDAI eine fünfjährige Einkommensteuerbefreiung bis zum FY 2027-28.
Das indische Finanzministerium hat UIDAI (Unique Identification Authority of India) bis zum Geschäftsjahr 2027-28 eine fünfjährige Einkommensteuerbefreiung gewährt, die verschiedene Einkommensquellen wie Zuschüsse, Gebühren, Servicegebühren und Bankeinlagen abdeckt. Die Befreiung gilt für die Bewertungsjahre 2024-2025 bis 2028-2029, wobei die Bedingungen erfüllt sind, dass UIDAI keine kommerziellen Tätigkeiten ausübt und konsistente Tätigkeiten und Einkommensquellen unterhält. Diese Steuererleichterung wurde vom Zentralrat für direkte Steuern (CBDT) unter dem Finanzministerium ausgestellt.
August 14, 2024
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