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Das indische Finanzministerium gewährte UIDAI eine fünfjährige Einkommensteuerbefreiung bis zum FY 2027-28.
Das indische Finanzministerium hat UIDAI (Unique Identification Authority of India) bis zum Geschäftsjahr 2027-28 eine fünfjährige Einkommensteuerbefreiung gewährt, die verschiedene Einkommensquellen wie Zuschüsse, Gebühren, Servicegebühren und Bankeinlagen abdeckt.
Die Befreiung gilt für die Bewertungsjahre 2024-2025 bis 2028-2029, wobei die Bedingungen erfüllt sind, dass UIDAI keine kommerziellen Tätigkeiten ausübt und konsistente Tätigkeiten und Einkommensquellen unterhält.
Diese Steuererleichterung wurde vom Zentralrat für direkte Steuern (CBDT) unter dem Finanzministerium ausgestellt.
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The Indian Finance Ministry granted UIDAI a five-year income tax exemption until FY 2027-28.