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Madras High Court leugnet vorausschauende Kaution an R. Murugesan für die gemeinsame Nutzung eines gotteslästerlichen Pfosten über den Propheten Muhammad.
Madras High Court leugnet antizipatorische Kaution an R. Murugesan, der einen gotteslästerlichen Beitrag über den Propheten Muhammad auf Facebook teilte.
Murugesan wurde unter dem Bharathiya Nyaya Sanhita und dem Informationstechnologiegesetz von 2000 angeklagt.
Das Gericht stimmte mit dem Argument überein, dass Einzelpersonen der Strafverfolgung nicht entgehen können, indem sie behaupteten, sie hätten irrtümlich eine Nachricht geteilt oder danach gelöscht, unter Berufung auf ein 2023 Urteil im Schauspieler S.V.
Shekhers Fall.
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