Die mexikanischen Gesetzgeber schlagen bis 2025 eine Volkswahl von Richtern, einschließlich Richtern des Obersten Gerichtshofs, vor.
Die mexikanischen Gesetzgeber legten dem Kongress einen Justizreformplan vor, einschließlich der Wahl aller Richter, einschließlich der Richter des Obersten Gerichtshofs, durch Volksabstimmung ab 2025. Der Plan wurde über 100 Revisionen unterzogen und erfordert eine Zweidrittelmehrheitsgenehmigung sowohl im Unterhaus als auch im Senat nach der Genehmigung des Verfassungskomitees. Kritiker befürchten, dass die Reform die Kontrolle und das Gleichgewicht Mexikos untergraben könnte.
August 16, 2024
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