Sebi schlägt Änderungen vor, um die Einhaltung der NCD-Vorschriften zu erleichtern und die Bestimmungen mit den börsennotierten Unternehmen in Einklang zu bringen.
Securities and Exchange Board of India (Sebi) schlug Änderungen vor, um die Einhaltung nichtkonvertibler Wertpapiere (NCDs) zu erleichtern und die Bestimmungen für börsennotierte Unternehmen anzupassen. Die vierteljährlichen Finanzergebnisse müssen vom Vorstand eines Unternehmens genehmigt und von einem benannten Beamten unterzeichnet werden. Zu den Vorschlägen gehören auch die Vereinfachung und Erleichterung der Einhaltung verschiedener SEBI-Verordnungen, die Angleichung der Offenlegungsregeln für Betrug/Standard, die Verringerung der Fristen für die Meldung von Rekordtagen und die Einreichung von Offenlegungen im XBRL-Format. Öffentliche Kommentare und Anregungen werden bis zum 6. September eingeladen.