Australiens Fair Work-Gesetzesaktualisierungen bestärken Gig-Arbeiter mit Mindestrechten und Standards.
Ab dem 26. August ermöglicht Australiens aktualisierte Fair Work-Gesetzgebung Gigarbeitern (z.B. Uber, Menulog) Mindeststandards und Rechte, die zuvor aufgrund ihrer Einstufung als unabhängige Auftragnehmer fehlen. Die Rechtsvorschriften schaffen zwei neue Kategorien: "Arbeitnehmer-ähnliche" Arbeitnehmer und "digitale Arbeitsplattformbetreiber". Mitarbeiter-ähnliche Arbeitnehmer können für maßgeschneiderte Mindeststandards Aufträge in Bezug auf Zahlungsbedingungen, Aufzeichnung und Versicherung, ohne Überstundensatz oder Dienstplanregelung Einschränkungen beantragen. Das neue System zielt darauf ab, sowohl für Gig-Arbeiter als auch für Plattformen ein "fair go all round" zu bieten, doch bleiben Fragen zu den Verbindlichkeiten der Plattformbetreiber bestehen.