Ab dem 1. September 2024 beauftragt SARS die Steuerregistrierung für die Rücknahme des Zwei-Pot-Rentensystems in Südafrika.
Seit dem 1. September 2024 verlangt die südafrikanische Steuerbehörde SARS, dass Personen, die sich aus dem Spartopf des Zwei-Pot-Rentensystems zurückziehen, zur Steuer angemeldet werden. Die Nichtregistrierung wird zu abgelehnten Anträgen führen. Die Steuer wird von Abzügen zu individuellen Sätzen abgezogen, während nach der Pensionierung pauschale Leistungen niedrigere Steuersätze nach sich ziehen. Steuerzahler können sich über eFiling, SARS MobiApp oder SOQS registrieren, und alle ausstehenden Forderungen an SARS werden vor der endgültigen Auszahlung abgezogen.
August 26, 2024
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