GSTN führt Regel 10A ein, wonach Steuerpflichtige bis zum 1. September gültige Bankkontodaten vorlegen müssen, um betrügerische Registrierungen zu verhindern.

GSTN hat neue Regel eingeführt, GST Regel 10A, die Steuerpflichtige verpflichtet, gültige Bankkontodaten bis zum 1. September zur Verfügung zu stellen. Mit diesem Schritt sollen gefälschte und betrügerische Registrierungen im GST-System verhindert werden, und Steuerpflichtige ohne gültige Bankverbindungsangaben werden von diesem Zeitpunkt an von der Hinterlegung von GSTR-1 ausgeschlossen. Die Frist für die Übermittlung von Informationen über Bankkonten wurde für bestehende Steuerpflichtige bis August 2024 verlängert, was dazu führen kann, dass GSTR-1 oder IFF nicht eingereicht werden können.

August 26, 2024
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