Das Bombay High Court fordert Maharashtras kommunale Konzerne auf, während des Jain Festivals Paryushan Parv vorübergehend Tierschlachtungen und Fleischverkäufe zu verbieten.

Das Hochgericht Bombay hat Maharashtras kommunale Konzerne aufgefordert, Vertretungen zu erwägen und zu entscheiden, die ein vorübergehendes Verbot von Tierschlachten und Fleischverkäufen während des Jain-Festivals, Paryushan Parv, anstreben. Die Richtlinie des Gerichts betont die Notwendigkeit, unverzügliche Entscheidungen zu treffen, um die religiösen Anliegen der Jain-Gemeinschaft zu berücksichtigen. Das Festival läuft vom 31. August bis zum 7. September und das Verbot wäre in dieser Zeit in Kraft. Die Petition wurde von einer gemeinnützigen Stiftung in Pune eingereicht, 'Sheth Motishaw Lalbaug Jain Charities'.

August 29, 2024
88 Artikel