Indian Income Tax Department startet e-Dispute Resolution Scheme (e-DRS) für beschleunigte Einkommensteuerstreitbeilegungen.
Die indische Einkommenssteuerbehörde hat das e-Dispute Resolution Scheme (e-DRS) ins Leben gerufen, um Einkommenssteuerstreitbeilegungen zu vereinfachen und zu beschleunigen, Rechtsstreitigkeiten zu reduzieren und den Steuerzahlern eine kostengünstigere Lösung anzubieten. Im Rahmen der e-DRS können sich die Steuerzahler über Streitbeilegungsausschüsse (DRCs) elektronisch für die Streitbeilegung entscheiden, wenn ihr umstrittener Betrag 10 Lakh nicht übersteigt und ihr Einkommen für das betreffende Jahr unter 50 Lakh liegt. Die Demokratischen Republik Kongos können innerhalb von sechs Monaten nach Eingang eines Antrags Anordnungen ändern, Strafen reduzieren oder auf die Strafverfolgung verzichten. Anmeldungen müssen innerhalb eines Monats nach Eingang der angegebenen Bestellung eingereicht werden.