Kinderbetreuungsanbieter Padraig O'Connor verhängte eine Geldstrafe von 2.000 € für Behinderung, nicht registrierte Vorschule und Verstoß gegen das Kinderbetreuungsgesetz von 1991.

Padraig O'Connor, ein Kinderbetreuungsanbieter in Süd-Dublin, wurde mit einer Geldstrafe von 2.000 Euro für die Behinderung einer Tusla-Inspektion an seiner nicht registrierten Vorschule Little Puddles Childcare bestraft. O'Connor plädierte für einen Verstoß gegen das Kinderbetreuungsgesetz von 1991, indem er ohne Registrierung tätig wurde und während der Inspektion aggressiv war. Obwohl die Anklagen zu Geldstrafen von bis zu 10.000 Euro hätten führen können, ersparte ihm das Gericht eine registrierte Verurteilung nach dem Probation of Offenders Act, wenn er die Geldstrafe zahlt.

September 02, 2024
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