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Der Oberste Gerichtshof von Indien lehnt die Petition für virtuelle Anhörungen in Bezirksgerichten für anhängige Fälle ab.
Der Oberste Gerichtshof von Indien hat eine Petition zur Durchführung virtueller Anhörungen in Bezirksgerichten abgelehnt, um 3,4 crore anhängige Strafverfahren anzusprechen.
Während das Gericht die laufende E-Gerichtsmission mit einem Budget von Rs 7000 Crore anerkennt, erklärte es, dass es aufgrund der Komplexität des Justizsystems keine einheitlichen Anweisungen erteilen kann.
Der Antragsteller plädierte für eine schrittweise Umsetzung, aber das Gericht behauptete, dass die politischen Entscheidungen je nach Region variieren.
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Supreme Court of India rejects petition for virtual hearings in district courts for pending cases.