Das Oberste Gericht Indiens lehnt die Bezeichnung "Erbesstadt" für Agra, die Heimat des Taj Mahal, ab.
Der Oberste Gerichtshof von Indien hat einen Plädoyer abgelehnt, Agra, Heimat des Taj Mahal, als "Erbesstadt" zu bezeichnen. Das Gericht fand keine Beweise dafür, dass eine solche Bezeichnung der Stadt zugute kommen würde, trotz der Argumente, dass sie den Tourismus fördern, Arbeitsplätze schaffen und ihre historischen Stätten erhalten könnte. Das Gericht betonte seine ständige Rolle bei der Überwachung des Schutzes des Taj Mahal und stellte die praktischen Vorteile der vorgeschlagenen Erklärung in Frage.
September 13, 2024
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