Das nigerianische Gericht weist die Klage der Minderheitsaktionäre gegen die FBN Holdings Hauptversammlung als unbegründet zurück.

Ein nigerianisches Gericht hat eine Klage des Minderheitsaktionärs Tohir Folorunsho Ismaila gegen die FBN Holdings wegen ihrer 12. Hauptversammlung (AGM) abgewiesen. Ismaila behauptete, die Hauptversammlung sei nicht ordnungsgemäß einberufen worden und habe keine entsprechende Mitteilung erhalten. Das Gericht entschied jedoch, dass die Hauptversammlung gekündigt worden war, wodurch die Ansprüche geltend gemacht wurden, und fand den Fall außerhalb ihrer Zuständigkeit. Diese Entscheidung beendete die rechtliche Auseinandersetzung mit den Hauptversammlungsverfahren des Unternehmens.

September 17, 2024
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