Die Wettbewerbsbehörde Indiens überarbeitet die Vorschriften, um externen Überwachungsbehörden eine bessere Durchsetzung der Vorschriften zu ermöglichen.
Die Wettbewerbsbehörde Indiens (CCI) hat ihre Vorschriften überarbeitet, um die Bestellung von externen Überwachungsbehörden, wie z. B. Buchhaltungsgesellschaften, zu ermöglichen, die Einhaltung ihrer Aufträge zu gewährleisten. Diese Änderung zielt darauf ab, die Rechenschaftspflicht bei der Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften unter Berücksichtigung der Bedenken hinsichtlich der Nichteinhaltung zu erhöhen. Die Agenturen melden etwaige Mängel an den GKI und müssen unabhängig von den beteiligten Parteien sein. Mit den Änderungsanträgen wird außerdem ein 180-Tage-Zeitrahmen für die endgültige Ausführung der Anordnungen nach Interimsrichtlinien festgelegt.