Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte weist Owen Patersons Beschwerde gegen parlamentarische Lobbying-Untersuchungen zurück.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Beschwerde des ehemaligen britischen Parlamentsabgeordneten Owen Paterson wegen einer parlamentarischen Untersuchung seines Lobbyverhaltens abgewiesen, was zu seinem Rücktritt von 2021 führte. Paterson behauptete, die Sonde verletzte seine Privatsphäre und beschädigte seinen Ruf. Der EMRK entschied, dass die Untersuchung für die parlamentarische Integrität notwendig sei, und hielt Patersons Argumente für unbegründet, da die Angelegenheit für das Parlament und nicht für die Gerichte zu regeln sei.

September 19, 2024
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