Der Europäische Gerichtshof hat für Recht erkannt und entschieden: Booking.com kann keine Preisbeschränkungen für Hotels durchsetzen.

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Booking.com keine Preisbeschränkungen für Hotels durchsetzen kann, die sie daran hindern, niedrigere Preise auf ihren eigenen Websites oder Plattformen von Wettbewerbern anzubieten. Das Gericht stellte zwar fest, dass diese Praktiken den Wettbewerb behindern könnten, sie aber nicht als wettbewerbswidrig nach EU-Recht eingestuft wurden. Booking.com hatte diese Beschränkungen bereits in mehreren EU-Ländern eingestellt. Das Urteil hebt die laufenden Debatten über Marktwettbewerb und Fairness in der Online-Buchung hervor.

September 19, 2024
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