Indiens Sebi erteilt UPI-Mandat für einzelne Schuldtitelanträge bis Rs 5 lakh ab 1. November.
Indiens Securities and Exchange Board (Sebi) hat beauftragt, dass einzelne Anleger, die bis zu Rs 5 lakh in öffentlichen Schuldtiteln beantragen, ab 1. November die Unified Payments Interface (UPI) verwenden müssen. Diese Änderung zielt darauf ab, den Antragsprozess zu straffen und ihn an Aktien anzupassen. Alternative Methoden wie selbstzertifizierte Syndikatbanken stehen weiterhin zur Verfügung. Sebi hat auch Regeln aktualisiert, um den Prozess der öffentlichen Emission von Schuldverschreibungen zu beschleunigen.
September 24, 2024
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