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Das armenische Verfassungsgericht bestätigt die Legalität der Grenzabgrenzungsregelung armenisch-Aserbaijani.
Das Verfassungsgericht Armeniens hat bestätigt, dass die Verordnung über die Grenzabgrenzungskommissionen für den armenisch-aserbaidschanischen Staat mit der Verfassung des Landes in Einklang steht.
Diese Verordnung, die gemeinsame Aktivitäten zwischen den beiden Nationen erleichtert, wurde am 30. August unterzeichnet und von der armenischen Regierung am 4. September genehmigt.
Die Entscheidung des Gerichts bestätigt die Rechtmäßigkeit dieser Grenzabgrenzungsbemühungen.
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Armenian Constitutional Court affirms legality of Armenian-Azerbaijani border delimitation regulation.