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flag Das armenische Verfassungsgericht bestätigt die Legalität der Grenzabgrenzungsregelung armenisch-Aserbaijani.

flag Das Verfassungsgericht Armeniens hat bestätigt, dass die Verordnung über die Grenzabgrenzungskommissionen für den armenisch-aserbaidschanischen Staat mit der Verfassung des Landes in Einklang steht. flag Diese Verordnung, die gemeinsame Aktivitäten zwischen den beiden Nationen erleichtert, wurde am 30. August unterzeichnet und von der armenischen Regierung am 4. September genehmigt. flag Die Entscheidung des Gerichts bestätigt die Rechtmäßigkeit dieser Grenzabgrenzungsbemühungen.

Vor 7 Monaten
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