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3 Personen verklagen Aetna für die Verweigerung geschlechtsbejahender Gesichtsprozeduren Berichterstattung, behauptet Verletzung der Affordable Care Act Abschnitt 1557.
Drei Personen, darunter ein Nebraska Bewohner, verklagen Aetna Lebensversicherung für die Verweigerung der Abdeckung für geschlechtsbejahende Gesichtsbehandlungen, die Aetna kategorisiert als kosmetische und unnötig.
Die Kläger argumentieren, dass diese Leugnung verletzt den Affordable Care Act. § 1557, das Verbot der Geschlechtsdiskriminierung in föderal finanzierten Gesundheitsversorgung.
Die Klage zielt darauf ab, Aetnas Ausschlusspolitik zu beenden und den betroffenen Versicherungsnehmern, die für diese Operationen aus der Tasche bezahlt haben, eine Entschädigung zu gewähren.
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