Der Europäische Gerichtshof stellt fest, dass die EG die Selbstbestimmungsrechte der Westsahara in Handelsabkommen mit Marokko verletzt hat.
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Europäische Kommission die Selbstbestimmungsrechte der Westsahara verletzt hat, indem sie Handelsabkommen mit Marokko ohne Zustimmung ihres Volkes abgeschlossen hat. Das Urteil, das sich auf die Vereinbarungen von 2019 über landwirtschaftliche Erzeugnisse und Fischereierzeugnisse bezieht, sieht vor, dass Erzeugnisse aus der Westsahara ihren Ursprung eindeutig angeben müssen, ohne marokkanische Bezugnahmen. Dieser Beschluss stellt für die EU und Marokko eine Herausforderung für künftige Verhandlungen dar.
October 04, 2024
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