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Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Meta Platforms (Facebook) die Nutzung personenbezogener Daten für gezielte Anzeigen beschränken muss.
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass Meta Platforms (die Muttergesellschaft von Facebook) die Verwendung personenbezogener Daten für gezielte Werbung einschränken muss.
Diese Entscheidung unterstützt den Datenschutzaktivisten Max Schrems, der behauptete, er sei auf der Grundlage seiner sexuellen Orientierung gezielt.
Das Urteil betont den Grundsatz der Datenminimierung der DSGVO und stellt fest, dass personenbezogene Daten nicht ohne Einschränkungen für Werbung verwendet werden können.
Meta erwartet das volle Urteilsvermögen und bekräftigt sein Engagement für die Privatsphäre.
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