Der Oberste Gerichtshof von Indien hält das Urteil vom 25. Juli aufrecht und erlaubt Staaten, Mineralrechte zu besteuern.
Der Oberste Gerichtshof von Indien hat sein Urteil vom 25. Juli bestätigt, das es den staatlichen Gesetzgebern erlaubt, Mineralrechte zu besteuern und Anträge auf Überprüfung abzuweisen. Das Gericht betonte, dass die Befugnis zur Erhebung von Steuern auf Mineralland liegt bei den Staaten, nicht das Parlament. Darüber hinaus wurde klargestellt, dass Lizenzgebührenzahlungen an Staaten nicht als Steuern eingestuft werden. Mit dieser Entscheidung wird die finanzpolitische Autonomie der Staaten gestärkt, was insbesondere den mineralreichen Regionen zugute kommt, während Bedenken hinsichtlich der möglichen finanziellen Auswirkungen auf den öffentlichen Sektor geäußert werden.