Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte Zypern verletzte die Rechte von zwei syrischen Cousins, indem er sie ohne Bearbeitung von Asylanträgen abschiebt; er ordnete an, Schadenersatz und Kosten zu zahlen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied, dass Zypern die Rechte zweier syrischer Cousins verletzte, indem er sie in den Libanon deportierte, ohne ihre Asylanträge zu bearbeiten. Das Gericht stellte fest, dass Zypern die Risiken der Rückführung nicht einschätzte und während der zweitägigen Inhaftierung auf See erhebliche Schwierigkeiten verursachte. Zypern wurde befohlen, jeden Flüchtling 22.000 Euro an Schadenersatz und 4 700 Euro an Kosten zu zahlen, was Bedenken hinsichtlich seiner Einwanderungspolitik aufkommen ließ.
October 08, 2024
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