Elon Musk's The Boring Company ist nach dem EU-Gesetz über digitale Märkte nicht als Gatekeeper eingestuft.

Elon Musk's X, verbunden mit seiner Transportinitiative The Boring Company, wird nicht als Torhüter nach dem Digital Markets Act (DMA) der EU eingestuft, der strenge Vorschriften für große Technologieunternehmen vorschreibt. Diese Entscheidung folgt einer Untersuchung der Europäischen Kommission, die ihre endgültige Entscheidung nächste Woche bekannt geben will. Folglich ist The Boring Company von den Verpflichtungen des DMA ausgenommen, im Gegensatz zu größeren Technologieunternehmen wie Google und Facebook.

October 10, 2024
13 Artikel