Der Oberste Gerichtshof von Indien lehnt die Petition für verbindlichen Zeitrahmen für Entscheidungen ab.
Der Oberste Gerichtshof Indiens wies eine Petition ab, in der er einen verbindlichen Zeitrahmen von 12 bis 36 Monaten für richterliche Entscheidungen verlangte. Hauptrichter D.Y. Chandrachud betonte, dass das indische Justizsystem, das mit einer deutlich höheren Falllast umgeht, nicht direkt mit dem US-System verglichen werden kann. Er stellte fest, dass die rechtzeitige Beilegung von Fällen erhebliche Infrastrukturverbesserungen und mehr Richter erfordern würde.
October 18, 2024
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