Noyb erhebt eine DSGVO-Beschwerde gegen Pinterest wegen angeblicher Verletzung der Nutzer-Einwilligung für das Anzeigenverfolgungs- und Profiling.
Das europäische Datenschutzrecht Non-Profit noyb hat gegen Pinterest Beschwerde eingelegt und behauptet, dass es gegen die EU-DSGVO verstößt, indem es die Zustimmung des Nutzers zur Verfolgung und Profilierung von Anzeigen nicht einfordert. Da mögliche Geldbußen 4 % des weltweiten Jahresumsatzes erreichen, behauptet die Beschwerde, die bei der französischen Datenschutzbehörde eingereicht wurde, dass Pinterest eine "berechtigte Interessen"-Anforderung missbraucht. Noyb sucht ein Ende der Datennutzung für Anzeigen und fordert Strafen, um künftige Verstöße zu verhindern.
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