Jordanien bestätigt keine Änderungen der Eigentumsregeln für Nicht-Jordanier im Rahmen eines neuen Gesetzes.
Das jordanische Innenministerium bestätigte keine Änderungen der Eigentumsvorschriften für Nicht-Jordanier, nachdem das Eigentumsrecht mit Wirkung zum 17. September 2023 geändert worden war. Nicht-Jordanier benötigen noch die Zustimmung des Ministers und sind verboten, Immobilien in Grenz-, archäologischen und historischen Gebieten zu kaufen. Das Genehmigungsverfahren betont das öffentliche Interesse und die Gegenseitigkeit, wobei das Kabinett befugt ist, erforderlichenfalls weitere Beschränkungen aufzustellen.
November 03, 2024
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