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Indiens Oberster Gerichtshof entschied, dass Einstellungskriterien nicht auf halbem Weg ohne Erlaubnis ändern können.
Der Oberste Gerichtshof von Indien entschied, dass die Zulassungskriterien für die Einstellung von Regierungsstellen nicht auf halbem Weg durch den Prozess geändert werden können, es sei denn, ausdrücklich erlaubt.
Unter der Leitung von Chief Justice DY Chandrachud betonte die Fünf-Richter-Bank, dass etablierte Regeln Transparenz, Nichtdiskriminierung und die Einhaltung von Artikel 14 der Verfassung gewährleisten müssen.
Die Kandidaten sollten sich bei der Einstellung nicht unerwarteten Regeländerungen gegenübersehen, wodurch die Fairness im öffentlichen Beschäftigungsprozess gefördert wird.
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