Uttar Pradesh beauftragt Heimkäufer, 10 % für die Registrierung von Vereinbarungen zu zahlen, wodurch Marktbedenken entstehen.

Die Regierung von Uttar Pradesh hat neue Vorschriften eingeführt, die Hauskäufer dazu verpflichten, 10 % des Preises einer Immobilie für die Registrierung des Bauherrenvertrags zu zahlen, zusammen mit einer nicht erstattungsfähigen Registrierungsgebühr von 1 % und einer Stempelsteuer von 6 %. Dies hat Bedenken bei Käufern und Entwicklern aufkommen lassen, da die Mehrkosten die Eigenheimbesitzerschaft abschrecken und den Immobilienmarkt negativ beeinflussen könnten. Kritiker betonen, dass es im Falle einer Stornierung keine klaren Rückerstattungsrichtlinien gibt, was die Situation für potenzielle Käufer zusätzlich erschwert.

November 07, 2024
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