Die kenianische Steuerbehörde sagt, dass die Beiträge des Sozialversicherungsfonds keine Steuererleichterungen haben werden.
Die Kenya Revenue Authority (KRA) hat bestätigt, dass Beiträge zum Sozialversicherungsfonds (SHIF) nicht für Steuererleichterungen in Betracht kommen. Die Steuervergünstigungen, die früher mit dem jetzt nicht mehr bestehenden Nationalen Krankenversicherungsfonds (NHIF) verbunden waren, erstrecken sich aufgrund von Gesetzesänderungen nicht auf die SHIF. Eine vorgeschlagene Änderung in den Steuergesetzen (Änderung) Bill 2024 kann zukünftige Abzüge für SHIF-Beiträge erlauben, in Übereinstimmung mit den universellen Gesundheitsschutzziele der Regierung.
November 08, 2024
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