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Die Kerala GST Authority regelt den Flughafenmanagement-Deal, der der GST unterliegt und sich von den Ausnahmeregelungen anderer Staaten unterscheidet.
Die Kerala GST Authority hat entschieden, dass die Vereinbarung zwischen der Airports Authority of India (AAI) und Adani Thiruvananthapuram International Airport Ltd für die Flughafenverwaltung der Goods and Services Tax (GST) unterliegt, da sie als Dienstleistung und nicht als Unternehmenstransfer gilt.
Dies steht im Gegensatz zu Urteilen von Rajasthan und Gujarat, die ähnliche Geschäfte von GST ausgenommen.
In der Entscheidung wird hervorgehoben, dass klarere nationale Leitlinien für GST erforderlich sind, um die Kohärenz zu gewährleisten.
Adani plant bis 2027 eine Rs 1.300 Crore-Investition in die Expansion des Flughafens.
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