Indian Supreme Court lehnt Plädoyer für Ärzte, alle Drogenrisiken offenzulegen, unter Berufung auf Undurchführbarkeit.
Der Oberste Gerichtshof von Indien wies einen Antrag ab, der Ärzte dazu beauftragen sollte, alle möglichen Nebenwirkungen und Risiken verschriebener Medikamente an Patienten offenzulegen. Das Gericht zitierte Undurchführbarkeit und stellte fest, dass es Ärzte überwältigen und Verbraucherschutzfälle erhöhen könnte. Der Antragsteller argumentierte, es würde helfen, medizinische Fahrlässigkeit zu verhindern, wurde aber durch die Ansicht des Gerichts, dass solche Informationen von Herstellern und Apothekern kommen sollten entgegen.
November 14, 2024
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