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Indian Supreme Court Urteil profitiert Telekom-Unternehmen durch die Gewährung von Steuergutschriften auf Infrastruktur.
Der Oberste Gerichtshof von Indien hat zugunsten von Telekommunikationsunternehmen entschieden, so dass sie Steuergutschriften für Infrastrukturgebühren verlangen können.
Dies kippt eine frühere Entscheidung des Hochgerichts Bombay um, die Gegenstände wie Turmkomponenten als Nicht-Kapitalgüter eingestuft hatte und Unternehmen daran hinderte, Kredite zu beanspruchen.
Telekommunikationsgiganten wie Bharti Airtel, Vodafone und Tata Teleservices sollen von dieser finanziellen Erleichterung profitieren.
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