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Der Oberste Gerichtshof Indiens hält die Verwendung von EVMs aufrecht, lehnt Klageerhebungen in Papierabstimmungen ab und weist Manipulationsansprüche zurück.
Der Oberste Gerichtshof von Indien lehnte einen Antrag auf Rückkehr zu Papierabstimmungen, unter Beibehaltung der Verwendung von Electronic Voting Machines (EVMs).
Das Gericht wies Ansprüche der EVM Manipulation, unter Angabe solcher Anschuldigungen entstehen nur nach Wahlverlusten.
Die Parteivorsitzenden des Kongresses, darunter Mallikarjun Kharge, fordern weiterhin eine Rückkehr zu den Wahlzetteln, unter Berufung auf die Richtigkeit und Integrität des gegenwärtigen Wahlsystems, insbesondere nach ihren jüngsten Parlamentswahlen in Maharashtra.
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