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Die Bundesanwälte stellten zwei Verfahren gegen Trump ein und begründeten dies mit Bedenken hinsichtlich der Immunität des Präsidenten.
Die Staatsanwaltschaft hat beschlossen, zwei Strafverfahren gegen den ehemaligen Präsidenten Donald Trump einzustellen, in denen es um Wahleinmischung und die Aufbewahrung von Verschlusssachen geht.
Die Entscheidung beruht auf der Befürchtung, dass Trumps mögliche Rückkehr ins Präsidentenamt die Strafverfolgung behindern würde, da amtierende Präsidenten in der Regel immun gegen Strafverfolgung durch den Bund sind.
Dieser Schritt stoppt diese rechtlichen Schritte vorerst.
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