Trekking über 3.000 Meter in Himachal Pradeshs Dhauladhar-Sortiment ist aufgrund rauer Winterbedingungen verboten.
Die Himachal Pradesh Regierung hat aufgrund der harten Winterverhältnisse Trekking über 3.000 Meter in der Dhauladhar-Range des Distrikts Kangra vorübergehend verboten. Die Erlaubnis des Polizeiaufsichtsbeamten ist für Wanderungen in niedriger Höhe erforderlich, und das Gleitschirmfliegen ist eingeschränkt. Das Verbot befreit Katastrophenmanagement-Teams und örtliche Polizei. Nach dem Katastrophenbewältigungsgesetz, 2005, werden die Täter vor Gericht gestellt.
November 27, 2024
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