Die Leistungsobergrenze des Vereinigten Königreichs bleibt bis 2026 eingefroren, trotz steigender Kosten und höherer Leistungen.
Das britische Department for Work and Pensions (DWP) gab bekannt, dass die Leistungsobergrenze, die die Gesamtleistungen, die ein Individuum erhalten kann, begrenzt, bis 2026 eingefroren bleiben wird, trotz der Erhöhung einiger Leistungen. Die Obergrenze für Paare oder Alleinstehende mit Kindern in Greater London beträgt £ 25.323 und £ 16.967 für Alleinerziehende ohne Kinder. Für den Rest Großbritanniens beträgt die Obergrenze £22.020 für Paare oder Kläger mit Kindern und £14.753 für Alleinerziehende ohne Kinder. Darüber hinaus werden die LHA-Raten (Local Housing Allowance – Local Housing Allowance – LHA) ab April 2025 auf dem aktuellen Niveau bleiben, was sich aufgrund steigender Mieten und eines Mangels an Sozialwohnungen möglicherweise auf die Vermietung privater Haushalte auswirken könnte.