Indien wird rechtlich nicht verlangen, dass Top-Richter Vermögen offenlegen, trotz einer parlamentarischen Empfehlung.

Die indische Regierung hat erklärt, dass sie trotz der Empfehlungen eines parlamentarischen Ausschusses kein Gesetz einführen wird, das die Offenlegung von Vermögenswerten für Richter des Obersten Gerichtshofs und des Obersten Gerichts untersteht. Rechtsminister Arjun Ram Meghwal stellte fest, dass zwar 1997 vom Obersten Gerichtshof festgelegte Standards für die freiwillige Vermögenserklärung gelten, aber keine zentrale Gesetzgebung durchgesetzt werden wird. Derzeit sind auf der Website des Obersten Gerichtshofs freiwillige Erklärungen von Richtern aufgeführt.

November 28, 2024
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