Bis März 2025 ordnet der Oberste Gerichtshof Indiens die Einhaltung des Antisexuelle Belästigungsgesetzes 2013 an.
Das Oberste Gericht Indiens hat allen Staaten und Gewerkschaftsgebieten befohlen, interne Beschwerdeausschüsse (ICCs) in Regierungsdepartements einzusetzen, um dem Sexual Harassment of Women at Workplace Act 2013 zu entsprechen. Das Gericht setzte einen 31. März 2025, Frist für die vollständige Einhaltung und Mandat für die Ernennung von Bezirksbeamten bis 31. Dezember 2024, und lokale Beschwerdeausschüsse bis 31. Januar 2025. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die bei der Umsetzung des Gesetzes festgestellten schwerwiegenden Durchsetzungslücken zu beseitigen.
December 03, 2024
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