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EU-Board klärt die Nutzungsregeln für KI-Daten gemäß DSGVO, da globale KI-Vorschriften voranschreiten.
Das European Data Protection Board (EDPB) hat klargestellt, dass KI-Modelle berechtigtes Interesse als Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung nach DSGVO nutzen können, sofern Datenschutzbestimmungen bestehen.
Die Stellungnahme skizziert einen dreistufigen Test für Datenschutzbehörden und betont die Notwendigkeit einer ethischen KI-Entwicklung und einer robusten Anonymisierung.
Unterdessen wurden Fortschritte bei der globalen KI-Verordnung erzielt, darunter die EU, die den ersten internationalen KI-Vertrag unterzeichnet hat, die Vereinten Nationen, die sichere KI-Systeme fördern, und Kanada, die das Canadian Artificial Intelligence Safety Institute ins Leben riefen, um KI-Risiken zu untersuchen.