Der Oberste Gerichtshof beschränkt den Zugriff auf digitale Daten, die vom "Lottery King" Santiago Martin beschlagnahmt wurden, und schützt die Privatsphäre.
Der Oberste Gerichtshof hat das Vollstreckungsdirektorat daran gehindert, auf Daten von elektronischen Geräten zuzugreifen oder diese zu kopieren, die bei der Suche nach dem "Lottery King" Santiago Martin und seinen Mitarbeitern beschlagnahmt wurden. Die Durchsuchungen waren Teil einer Untersuchung der Anschuldigungen illegaler Lotteriegeschäfte in Meghalaya. Der Beschluss des Gerichts, der Richtlinien für die Beschlagnahme digitaler Geräte zum Schutz der Privatsphäre unterstützt, könnte einen wichtigen Präzedenzfall für künftige Fälle darstellen.
Vor 3 Monaten
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