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Die Fluggesellschaften müssen den Fluggästen helfen und eine Entschädigung für nebelbedingte Flugverzögerungen und Annullierungen bieten.
Fluggäste, die von nebelbedingten Flugunterbrechungen betroffen sind, haben Anspruch auf Unterstützung und eine mögliche Entschädigung auf der Grundlage der Flugdistanz.
Bei Verzögerungen von zwei Stunden (unter 1.500 km), drei Stunden (1.500-3.500 km) oder vier Stunden (über 3.500 km) müssen die Fluggesellschaften bei Bedarf Nahrung, Getränke, Kommunikation und Unterkunft zur Verfügung stellen.
Im Falle von Stornierungen müssen die Fluggesellschaften eine Rückerstattung oder alternative Reiseoptionen anbieten.
Die Entschädigung gilt nur, wenn die Verspätung der Fluggesellschaft, wie Flugzeugfehler, unter Kontrolle steht.
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