Indiens Oberster Gerichtshof überprüft Leihmutterschaftsgesetze, konzentriert sich auf Altersgrenzen und verhindert Ausbeutung.

Indiens Oberster Gerichtshof wird am 11. Februar die Leihmutterschaftsgesetze des Landes überprüfen und Altersgrenzen für beabsichtigte Eltern und Leihmuttern prüfen. Aktuelle Gesetze schreiben vor, dass beabsichtigte Mütter 23-50 und Väter 26-55 sein müssen, während Leihmuttern verheiratet sein müssen, im Alter von 25-35, und ein biologisches Kind haben, mit einem Verbot der kommerziellen Leihmutterschaft. Das Gericht hat zum Ziel, Ersatzmütter zu schützen und Ausbeutung zu verhindern.

Vor 3 Monaten
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