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Der Oberste Gerichtshof entscheidet, dass die Massenbuchung von Fahrkarten ein "soziales Verbrechen" ist und unter dem Eisenbahngesetz bestraft werden kann.
Der Oberste Gerichtshof hat die Buchung von Massentickets als "soziales Verbrechen" eingestuft, ein von der Eisenbahnschutztruppe (RPF) gelobter Schritt.
Das Urteil, das das Horten und Weiterverkaufen von Eisenbahntickets zu einer strafbaren Straftat nach dem Eisenbahngesetz macht, zielt darauf ab, sicherzustellen, dass Tickets allen rechtmäßigen Reisenden zugänglich sind.
Der Generaldirektor der RPF, Manoj Yadava, erklärte, dass dieser Beschluss Fairness und Transparenz fördert.
Das Urteil erweitert auch das Eisenbahngesetz auf E-Tickets, wodurch der Schutz vor Missbrauch verbessert wird.
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