Deutsche Gerichtsvorschriften "Dubai-Schokolade" müssen in Dubai gemacht werden, um Verbrauchertäuschung zu verhindern.
Ein deutsches Gericht entschied, dass Schokolade mit der Bezeichnung "Dubai-Schokolade" in Dubai hergestellt werden muss, um irreführende Konsumenten zu vermeiden. Die Entscheidung kam nach einer Klage gegen Aldi Süd, die Schokolade als "Dubai" gekennzeichnet verkaufte, aber in der Türkei gemacht. Das Gericht ordnete Aldi Süd an, das Produkt nicht mehr zu verkaufen, und erklärte, es könne Kunden über seine Herkunft täuschen. Dieser Fall unterstreicht die aktuelle Debatte in Deutschland über die Definition von "Dubai-Schokolade".
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