Der Europäische Gerichtshof ordnet an, dass die französische Frau nicht für die Scheidung verantwortlich gemacht werden kann, weil sie nicht mehr mit dem Ehemann Sex hat.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (ECHR) hat entschieden, dass eine Französin nicht für ihre Scheidung verantwortlich gemacht werden sollte, weil sie beschlossen hat, den Sex mit ihrem Mann einzustellen. Diese Entscheidung, die ihr Recht auf Privat- und Familienleben schützt, stellt die rechtliche Haltung Frankreichs in Bezug auf Ehepflichten in Frage und könnte in Zukunft ähnliche Entscheidungen verhindern. Der Fall unterstreicht die Bedeutung der Zustimmung in den sexuellen Beziehungen und hat die Debatten über die Rechte von Frauen und die Definition von Vergewaltigung in Frankreich wieder aufleben lassen.

Vor 2 Monaten
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